Allgemeine Informationen
zum Besuch des Capitol
Die Missachtung unserer AGB und Verhaltensregeln, jegliche Form von Gewalt & Aggression, Drogendelikte, sowie übermäßiger Alkoholkonsum führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne das Erstattungsansprüche möglich sind.
Im Falle von aufkommenden Problemen oder bereits geschehenen Vorfällen umgehend die Security ansprechen! Keine Eigeninitiative!
Damit hunderte Gäste weiter sorglos feiern können ist leider nur der alte Klassiker umsetzbar: Sämtliche Beteiligten verlassen den Club!
Unsere Security ist nicht dafür da CSI oder Richter zu spielen. Aus dem Grunde sind jegliche Erklärungen, Diskussionen, Beteuerungen usw. sinnlos. Ausnahme: Die Security selbst war Zeuge eines Vorfalls. Selbstverständlich: Straftaten werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung haben freien Eintritt zu einer Clubveranstaltung, sofern auf dem Behindertenausweis ein „H“ oder ein „B“ vermerkt ist.
Die Corona-Einlassregeln richten sich immer strikt nach der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen CoronaSchVO NRW. Aktuell sind Nachweise von Impfung, Genesung oder Schnelltest nicht mehr erforderlich und es besteht keine Maskenpflicht.
Wir freuen uns auf eine tolle Partynacht mit Euch und das darf sich gerne im Outfit widerspiegeln. Für die Disco zieht man sich anders an als wenn man von der Arbeit kommt.
Generell sind wir in Style, Optik & Kleidung in alle Richtungen offen und absolut relaxed.
Die wichtigste Regel: Bitte ein sauberes & gepflegtes Outfit.
Turnschuhe, Caps, Hüte, etc. – alles prinzipiell kein Problem wenn es zum Gesamtbild passt.
Used-Look / Risse bei Hosen ist ebenfalls kein Problem. Es sollte allerdings noch erkennbar eine Hose und bitte kein durchgängiger Fetzenlappen sein.
Der Zutritt zu unseren Clubveranstaltungen ist in der Regel ab 18 Jahren möglich. Ein amtlicher und gültiger Lichtbildausweis ist erforderlich. Es gelten keine Sonderregelungen. Zu ausgewiesenen Veranstaltungen ist der Einlass bereits ab 16 Jahren möglich. Einlassregelungen dort siehe Infos „Einlass 16+“ weiter unten.
Bei ausgewiesenen Veranstaltungen ist der Einlass bereits ab 16 Jahren möglich. Ein amtlicher und gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, KFZ-Führerschein) ist erforderlich. Es gelten keine Sonderregelungen. Krankenversichertenkarten, Schülerausweise o.ä. werden NICHT akzeptiert!
Ein Einlass ohne volljährige Aufsichtsperson ist, auch bis 24 Uhr, NICHT möglich.
Mit volljähriger Aufsichtsperson ist der Verbleib auch unbegrenzt über 24 Uhr hinaus möglich. Hierfür wird ein Aufsichtsübertragungsformular, umgangssprachlich „Muttizettel“, benötigt.
Für den Einlass in unseren Club akzeptieren wir nur das auf unserer Website bereitgestellte Formular > www.capitol-hagen.com/u18n/
Bitte beachtet die weiteren Infos dort.
Der Einlass mittels anderer Formulare ist nicht möglich.Das Einchecken per Muttizettel ist die ganze Nacht lang möglich.
Der Check In muss nur zwingend gemeinschaftlich, also U18-Gast UND Aufsichtsperson zusammen, erfolgen.
Vor dem Haupteingang befindet sich eine kostenpflichtige Garderobe.
Jacken, größere Taschen, Rucksäcke usw. müssen dort aus Sicherheitsgründen abgegeben werden.
Eine Mitnahme in die Innenräume ist nur in Ausnahmefällen und nach Freigabe durch die Security möglich.
Eine Info zu unserem Getränkeangebot samt Preisen findet Ihr hier:
https://capcard.de/drinks/
Bitte eventuelle, tagesaktuelle Änderungen beachten.
Während der Veranstaltung werden ggf. Fotos und/oder Videoaufnahmen gemacht. Mit Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung der Aufnahmen ohne Entgeltanspruch einverstanden.
Eintritts- und Freiverzehrangebote sind nicht kombinierbar, außer es wird ausdrücklich beworben. Rabattierte Getränkepreise sind nicht auf Freiverzehrpakete erhältlich.
Das Capitol hat in der Regel Freitags, Samstags, sowie vor Feiertagen von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr geöffnet.
Die genauen Öffnungszeiten, sowie mögliche Sonderveranstaltungen finden sich in den Eventinfos auf unserer Website
www.capitol-hagen.de.
Unsere Crew arbeitet damit Ihr einen tollen Abend verbringen könnt.
Dementsprechend erwarten wir jederzeit Respekt und einen freundlichen Umgangston gegenüber unseren Mitarbeitern.
Achtung: Tagesaktuelle Updates zu Veranstaltungen finden auf der Website nicht immer Berücksichtigung. Wir empfehlen deswegen zusätzlich unsere Social Media Kanäle zu verfolgen und die Infos dort zu beachten:
www.facebook.com/capitolhagen
www.instagram.com/clubcapitolhagen/
Den Besuchern von Veranstaltungen ist das Mitführen nachfolgend aufgeführter Gegenstände in Anlehnung an das Waffengesetz (WaffG), an das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) und an die Sonderbauverordnung (SBauVO) im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz (VersammlG) untersagt:
- Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Waffen aller Art u.a. gemäß Waffengesetz (WaffG) sowie Wurfgeschosse, aber auch Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können bzw. die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind
- Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen (Verbot bzgl. der Gassprühdosen gilt nicht, wenn Reiz- oder Wirkstoffe als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sind, die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und zum entsprechenden Nachweis dieser Voraussetzungen ein amtliches Prüfzeichen tragen, z.B. Deodorant)
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind, etc.)
- Laserpointer
- Speisen aller Art (ausgenommen Geburtstagskuchen o.ä. für Geburtstagsfeiern, Junggesellenabschiede u.ä. nach Absprache)
- Getränke aller Art
- Rassistisches, fremdenfeindliches und politisch-radikales Propagandamaterial